Antrag Strafregisterbescheinigung
Informationen zur „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“
Die "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" gibt darüber Auskunft, ob Verurteilungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und damit zusammenhängende Einträge wie gerichtliche Tätigkeitsverbote im Strafregister eingetragen und entsprechend gekennzeichnet sind oder nicht.
Details und Informationen zu den ausstellenden Stellen findet ihr auf oesterreich.gv.at
Im Zuge freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen es zu direkten und regelmäßigen Kontakten mit Kindern oder der Betreuung kommt, wird eine spezielle Strafregisterbescheinigung benötigt, die Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge. Für die Ausstellung der speziellen Strafregisterbescheinigungen muss bei der Behörde eine Bestätigung über das angestrebte Engagement Ihrer Organisation vorgelegt werden.
Kosten
Gemäß § 14 Gebührengesetz, Tarifpost 6, Absatz 5 Ziffer 28 entfällt die Eingabegebühr, wenn eine Strafregisterbescheinigung für freiwilliges Engagement im Rahmen von Freiwilligenorganisationen gem. § 3 Absatz 1 Freiwilligengesetz beantragt wird. Die Zeugnisgebühr entfällt, wenn die Strafregisterbescheinigung zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (dient zur Vorlage bei…) dienen soll. Es verbleibt somit die Bundesverwaltungsabgabe in Höhe von 2,10 Euro zu bezahlen.
Zuständige Stellen
- In Städten mit Landespolizeidirektion bzw. Polizeikommissariat: die Landespolizeidirektion bzw. das Polizeikommissariat
- In Wien: das Polizeikommissariat (PDF, 38 KB)
- In Städten ohne Landespolizeidirektion bzw. in Städten oder Gemeinden ohne Polizeikommissariat: der Bürgermeister
- In den Statutarstädten Krems und Waidhofen/Ybbs: der Magistrat
- Für die Statutarstadt Rust: die Landespolizeidirektion Burgenland als Sicherheitsbehörde 1. Instanz für das Gebiet der Gemeinde Rust
- Im Ausland: die österreichische Vertretungsbehörde (→ BMEIA)