Haftung, Bilder, Daten:
Allgemeines:
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die Wettfahrtregeln Segeln 2025-2028, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft sowie alle sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 4 WRS und der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für Schäden, welcher Art und Ursache auch immer zu Wasser und zu Land beispielsweise jene an Besatzung/Mannschaft, am Material und für Vermögensschäden - aus. Dieser Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung, jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden, falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG anzuwenden wäre.
Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder Teilnehmer auch auf seine Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der Regatta (zB Wettfahrtleiter) oder als Schiedsrichter verantwortlich sind und/oder (b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den Teilnehmer.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte Schäden sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls ausgeschlossen.
Aufnahmen in Bild und Ton
Alle teilnehmenden Personen erklären sich mit Meldung und/oder Teilnahme damit einverstanden, dass von ihnen und ihren Booten/Material Aufnahmen in Bild und Ton hergestellt werden und diese zur Berichterstattung über die Veranstaltung und zu ihrer - auch künftigen - Bewerbung sowie zur Förderung der Zwecke der veranstaltenden Vereine zeitlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen.
Minderjährige
Bei minderjährigen Teilnehmern sind deren Willenserklärungen zusätzlich auch von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. durch eine vom gesetzlichen Vertreter schriftlich - spezifisch dafür - bevollmächtigte Person abzugeben.
Sonstiges
Die Organisation der Veranstaltung beginnt schon weit im Voraus. Eine Erstattung des Meldegelds oder der Anreisekosten ist nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen und nur in dem Ausmaß, als sich der Veranstalter etwas erspart hat, wird Meldegeld ersetzt; nicht hingegen in Fällen von höherer Gewalt.
Allfällig notwendige Änderungen der Ausschreibung und sonstigen Regeln (zB Segelanweisungen) bleiben vorbehalten, werden jedoch zeitgerecht bekanntgegeben.
Sämtliche Preise, insbesondere Sach- und Erinnerungspreise, verfallen, wenn diese nicht persönlich bei der Siegerehrung abgeholt werden.
Für nicht der Sport(verbands)autonomie unterliegende Fragen, gilt das Recht der Republik Österreich, Gerichtsstand ist dabei das für Traunkirchen örtlich und sachlich zuständige Gericht.