Jeder/Jede Teilnehmer*in verpflichtet sich durch die Meldung und/oder Teilnahme die
Wettfahrtregeln Segeln, die Regeln der guten, sportlichen Seemannschaft, sowie alle
sonstigen für diese Veranstaltung gültigen Regeln und das Verbandsrecht der
Segelverbände und die Rechtsnormen zu beachten und segelt gemäß Regel 3 WRS und
der Annahme dieser Ausschreibung auf eigene Gefahr.
Die Veranstalter/Sponsoren, deren Organe und Gehilfen schließen jegliche Haftung für
Schäden - welcher Art und Ursache auch immer - zu Wasser und zu Land, beispielsweise
jene an Besatzung/Crew, am Material und für Vermögensschäden, aus. Dieser
Haftungsausschluss gilt für Schadenseintritte vor, während und nach der Veranstaltung,
jedoch nicht (a) bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit, (b) für Personenschäden bei
grober Fahrlässigkeit, (c) für Personenschäden falls ausnahmsweise § 6 Abs 1 Z 9 KSchG
anzuwenden wäre.
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Im gleichen Ausmaß verzichtet jeder/jede Teilnehmer*in auch auf seine/ihre
Schadenersatzansprüche gegenüber allen Personen, die (a) für die Durchführung der
Veranstaltung (zB Wettfahrtleiter*in) oder als Schiedsrichter*in verantwortlich sind und/oder
(b) die dem Veranstalter auf dessen Wunsch oder Auftrag behilflich sind.
Die Beweislast für das leicht und grob fahrlässige Verschulden für Schäden durch
unvorhersehbare und untypische Gefahren trifft den/die Teilnehmer*in.
Eine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder durch Dritte verursachte
Schäden, sowie für unvorhersehbare oder nicht typische Schäden wird ebenfalls
ausgeschlossen.
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